Finanzierung
Die Kosten für die ambulante psychiatrische Pflege werden hauptsächlich durch die Grundversicherung der Krankenkassen und den Gemeinden getragen. Die Tarife entsprechen den gesetzlichen Vorgaben (Leistungen gemäss Art. 7 KLV). Für die Abrechnung der Leistungen über die Grundversicherung der Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung notwendig, welche ich nach einem Erstgespräch und der Bedarfsabklärung beim zuweisenden Arzt einhole. Im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung wird eine sogenannte Patientenbeteiligung von CHF 7.65 bis max. 15.35 pro Tag und Einsatz erhoben. Dies variiert je nach Kanton. Diese Kostenbeteiligung erfolgt durch die Klientinnen und Klienten selbst, die Ergänzungsleistung oder die Fürsorge. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren zahlen keinen Selbstbehalt. Selbstverständlich dürfen sie mich auch als selbstzahlende Person engagieren, der Tarif wird individuell vereinbart.
Vereinbarte Termine müssen 24h im Voraus abgesagt werden, ansonsten wird Ihnen der Einsatz verrechnet. Ausgenommen sind medizinische Notfälle.